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   LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 KR 186/20   

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https://dejure.org/2023,44294
LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 KR 186/20 (https://dejure.org/2023,44294)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.08.2023 - L 8 KR 186/20 (https://dejure.org/2023,44294)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. August 2023 - L 8 KR 186/20 (https://dejure.org/2023,44294)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 KR 186/20
    Sie berief sich darauf, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -) das Krankengeld zwar auch dann weiter zu gewähren sei, wenn es zu einer nicht rechtzeitigen AU-Bescheinigung aufgrund einer nichtmedizinischen Fehleinschätzung des Arztes gekommen sei, dass dies aber nur unter engen Voraussetzungen gelte.

    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestandes für das Krankengeld vorliegt (stRspr, vgl. nur BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris, Rn. 15).

    Grundsätzlich hat der Versicherte im Sinne einer Obliegenheit dafür Sorge zu tragen, dass eine rechtzeitige ärztliche AU-Feststellung erfolgt (stRspr, vgl. nur BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris, Rn. 17 m.w.N.).

    So hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 11. Mai 2017 (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris) unter Fortentwicklung und Teilaufgabe früherer Rechtsprechung entschieden, dass eine Lücke in den ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen nicht nur bei medizinischen Fehlbeurteilungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R -, juris, Rn. 24 m.w.N.), sondern auch bei nichtmedizinischen Fehlern eines Vertragsarztes im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung für den Versicherten unschädlich ist, wenn sie der betroffenen Krankenkasse zuzurechnen ist.

    Voraussetzung ist vielmehr auch die Existenz von Normen oder Grundsätzen, die eine Zurechnung des Verhaltens der Arztpraxis auf die Krankenkasse ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 6/18 R -, juris, Rn. 30; Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, BSGE 123, 134 = juris, Rn. 29 ff.).

    Eine solche Zurechnung fehlerhaften Arztverhaltens zu den Krankenkassen (bezogen auf deren Sozialversicherungsverhältnis zu ihren Versicherten) hat das Bundessozialgericht etwa mit der missverständlichen Fassung der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) begründet, für die die Krankenkassen mit verantwortlich zeichnen und die es den Vertragsärzten ausdrücklich erlaubt, eine zeitlich begrenzte Rückdatierung und rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vorzunehmen, ohne dass die Richtlinie zugleich deutlich auf die damit verbundenen ganz erheblichen leistungsrechtlichen Nachteile für die Krankengeldansprüche der Versicherten hinweist (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, BSGE 123, 134 = juris, Rn. 31 ff.; Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, juris, Rn. 28).

  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 KR 186/20
    Dies gilt auch für an die ärztliche Erstfeststellung von Arbeitsunfähigkeit anschließende Folgefeststellungen (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Versicherte so zu behandeln, als hätte er von dem aufgesuchten Arzt rechtzeitig die ärztliche Feststellung der AU erhalten (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, juris, Rn. 20 f.).

    Eine solche Zurechnung fehlerhaften Arztverhaltens zu den Krankenkassen (bezogen auf deren Sozialversicherungsverhältnis zu ihren Versicherten) hat das Bundessozialgericht etwa mit der missverständlichen Fassung der AU-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) begründet, für die die Krankenkassen mit verantwortlich zeichnen und die es den Vertragsärzten ausdrücklich erlaubt, eine zeitlich begrenzte Rückdatierung und rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit vorzunehmen, ohne dass die Richtlinie zugleich deutlich auf die damit verbundenen ganz erheblichen leistungsrechtlichen Nachteile für die Krankengeldansprüche der Versicherten hinweist (vgl. BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, BSGE 123, 134 = juris, Rn. 31 ff.; Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, juris, Rn. 28).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 KR 186/20
    Das BSG habe lediglich wenige Ausnahmen anerkannt, wenn z.B. die AU- Feststellung durch Umstände verhindert worden sei, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse zuzurechnen seien, d.h. etwa von der Krankenkasse zu vertretende Organisationsmängel vorlägen sowie bei Nichterteilung einer AU-Bescheinigung wegen irrtümlich verneinter AU aufgrund einer ärztlichen Fehlbeurteilung (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 8. November 2005 - B 1 KR 30/04 R -, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R - und Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R -, juris).

    So hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 11. Mai 2017 (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, juris) unter Fortentwicklung und Teilaufgabe früherer Rechtsprechung entschieden, dass eine Lücke in den ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellungen nicht nur bei medizinischen Fehlbeurteilungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R -, juris, Rn. 24 m.w.N.), sondern auch bei nichtmedizinischen Fehlern eines Vertragsarztes im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung für den Versicherten unschädlich ist, wenn sie der betroffenen Krankenkasse zuzurechnen ist.

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 KR 186/20
    Ein telefonischer Kontakt reiche hierfür nicht aus (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 25/14 R -).

    Die ärztliche Feststellung im Sinne des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V setzt hierbei grundsätzlich unabdingbar sowohl bei der Erstfeststellung der AU als auch bei nachfolgenden Feststellungen die persönliche Untersuchung des Versicherten durch einen Arzt voraus (ausführlich BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 25/14 R -, juris, Rn. 13; vgl. auch § 4 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V in der vorliegend anwendbaren, am 24. Dezember 2016 in Kraft getretenen Fassung).

  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 6/18 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 KR 186/20
    Voraussetzung ist vielmehr auch die Existenz von Normen oder Grundsätzen, die eine Zurechnung des Verhaltens der Arztpraxis auf die Krankenkasse ermöglichen (vgl. BSG, Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 6/18 R -, juris, Rn. 30; Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R -, BSGE 123, 134 = juris, Rn. 29 ff.).

    Es sei insofern gerechtfertigt, als Zurechnungsgrundlage Rechtsgedanken heranzuziehen, die in ähnlicher Weise für die einen Geschäftsherrn treffende Verantwortlichkeit für die Vornahme von Rechtshandlungen Dritter nach den Grundsätzen über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht anerkannt seien (BSG, Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 6/18 R -, juris, Rn. 31 ff.).

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 KR 186/20
    Das BSG habe lediglich wenige Ausnahmen anerkannt, wenn z.B. die AU- Feststellung durch Umstände verhindert worden sei, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse zuzurechnen seien, d.h. etwa von der Krankenkasse zu vertretende Organisationsmängel vorlägen sowie bei Nichterteilung einer AU-Bescheinigung wegen irrtümlich verneinter AU aufgrund einer ärztlichen Fehlbeurteilung (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 8. November 2005 - B 1 KR 30/04 R -, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R - und Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R -, juris).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 KR 186/20
    Das BSG habe lediglich wenige Ausnahmen anerkannt, wenn z.B. die AU- Feststellung durch Umstände verhindert worden sei, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse zuzurechnen seien, d.h. etwa von der Krankenkasse zu vertretende Organisationsmängel vorlägen sowie bei Nichterteilung einer AU-Bescheinigung wegen irrtümlich verneinter AU aufgrund einer ärztlichen Fehlbeurteilung (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 8. November 2005 - B 1 KR 30/04 R -, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R - und Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 37/14 R -, juris).
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